AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Jessica Kirchniawy
Meine Leistungen
Anmeldung
Erreichbarkeit
Kosten & Gebühren
Bedingungen
Widerrufsrecht
Haftung
Schweigepflicht & Datenschutz
Sonstiges
Betreuung in der Schwangerschaft & Nachsorge
Wahlleistungen
Inkrafttreten
SalvatorischeKlausel
1. Meine Leistungen
Die Dienste der freiberuflichen Hebamme bestehen insbesondere in der Beratung, Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden, Vorsorgeuntersuchungen, Wochenbettbetreuung und Beratung während der Stillzeit. Termine finden nur nach Vereinbarung statt.
Folgende Wahlleistungen werden durch die Hebamme Jessica Kirchniawy ebenfalls angeboten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung: Kurse und Massagen.
Nicht inbegriffen sind Leistungen wie Betreuung einer außerklinischen Geburt, Krankentransporte, ärztliche Leistungen, sowie die Leistungen anderer Berufsgruppen.
2. Anmeldung
Die Anmeldung zur Betreuung und zu den Kursen Geburtsvorbereitung und Kindernotfallkurs muss über das Anmeldeformular auf der Homepage bzw. per E- Mail erfolgen. Die Homepage ist unter der Webadresse wohlbehuetetundfrei.de zu erreichen. Der Versand der Bestätigung gilt als verbindliche Zusage zur Kursteilnahme und ist somit auch der Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Kursleitung und Kursteilnehmer(n). Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die Kopie der Formularübermittlung nicht die Bestätigung zur Kursteilnahme ist. Die Bestätigung zur Kursteilnahme wird in einer gesonderten Mail inklusive der Rechnung versendet. Erst nach begleichen der Rechnungsgebühr ist der Platz für den Kurs fest zugesichert. Auch dies wird nochmal per Mail bestätigt.
Im Falle eines Angebots per Videotelefonie müssen die Kursteilnehmer der Zuschaltung via Internet explizit vorab zustimmen um eine Teilnahme zu ermöglichen.
3. Erreichbarkeit
1. Im Falle einer Nicht- Erreichbarkeit kontaktieren Sie bitte Ihren Gynäkologen oder einen Kinderarzt. Außerhalb der Praxissprechzeiten können Sie den ärztliche Bereitschaftsdienst telefonisch unter der Nummer 116 117 kontaktieren.
2. In akuten Notfallsituationen, in denen unmittelbar Hilfe benötigt wird, rufen Sie den Rettungsdienst mit der Nummer 112 an.
3. Mailadresse: , Handynummer:
4. Kosten & Gebühren
1.Als Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe dient §134a SGB V. Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.
Für Anzahl und Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren Erreichen rechtzeitig informiert wird.
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher privat in Rechnung gestellt:
Falls keine gültige Mitgliedschaft der Krankenkasse festgestellt werden kann oder keine Mitgliedschaft besteht.
Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden. Zur Vermeidung muss eine zeitnahe Information der in Anspruch genommenen Kassenleistungen an alle Hebammen erfolgen.
Weitere Wahlleistungen (z.B. geburtsvorbereitende Massage usw.) werden separat vereinbart und in Rechnung gestellt.
2. Bei privat Versicherten werden die Leistungen entsprechend der gültigen Privatgebührenordnung des Bundeslandes direkt in Rechnung gestellt. Die Vertragsnehmerin ist verpflichtet, die Rechnung innerhalb von 30 Tagen zu zahlen, unabhängig von der Erstattung durch die private Versicherung oder Beihilfe. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
3. Die Erstattung von Hebammenleistungen durch private Kassen variieren. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen vorab mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
4. Von der Hebamme können nur tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Im Falle von Fehlzeiten (dabei ist unerheblich aus welchem Grund die Teilnehmer fehlen- also auch im Falle von Krankheit) wird der Kursteilnehmenden die abwesende Kursstunde entsprechend der Gebührenverordnung privat in Rechnung gestellt. (Geburtsvorbereitung 5,60€ pro 60 min)
5. Sonstige Kursgebühren sollen auf das Konto der Hebamme überwiesen werden.
Jessica Mock Bankverbindung: comdirect bank Quickborn IBAN: DE30 2004 1155 0863 3281 00 BIC: COBA DEHD XXX S
5. Bedingungen
1. Die Kursleitung ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen oder vertreten zu lassen.
2. Es kann jederzeit eine andere qualifizierte Kursleitung eingesetzt werden.
3. Im Falle von Kontakteinschränkungen/ Ausgangsbeschränkungen behalte ich mir vor den Kurs online als Live-Stream/ Live-Meeting stattfinden zu lassen.
6. Widerrufsrecht
1. Der Kursteilnehmer hat das Recht, die Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen in Textform innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kursbestätigung kostenfrei zu widerrufen.
Bei einem Widerruf zwei Wochen nach Vertragsabschluss aber bis vier Wochen vor Kursbeginn wird die Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 15,00 Euro fällig.
2. Danach wird die volle Kursgebühr erhoben, unabhängig davon, aus welchem Grund der Widerruf erfolgt.
3. Wenn ein Kursteilnehmer zeitgleich mit der Absage jemanden an seiner Stelle teilnehmen lassen kann, wird ihm die Kursgebühr unter Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 15,00 Euro erlassen.
7. Haftung
1. Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche oder ärztlich veranlasste Leistungen, sofern diese hinzugezogen werden.
2. Die Hebamme übernimmt keine Haftung gleich welcher Art für Personen- und Sachschäden. Die Eltern sind für ihr/e Kind/er verantwortlich.
3. Im Falle eines Unfalls vor, während und nach den jeweiligen Veranstaltungen kann die Kursleitung/der Referent ebenfalls nicht zur Verantwortung gezogen werden.
4. Zur Teilnahme an den Kursen und Angeboten wird eine normale physische und psychische Belastbarkeit vorausgesetzt. Liegen behandlungsbedürftige Krankheiten vor, muss die Teilnahme vorab unbedingt mit dem behandelnden Arzt oder Therapeuten und der Kursleitung besprochen werden.
5. Für Wertsachen und persönliche Gegenstände bei besuchen der Kurse wird keine Haftung übernommen.
8. Schweigepflicht und Datenschutz
1. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes.
2. Im Falle einer Hinzuziehung ärztlicher Hilfe stellt die Hebamme der weiter- oder mitbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Weiter- oder Mitbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Das Gleiche gilt für den Fall einer weiter- oder mitbehandelnden Hebamme im Vertretungsfall.
4. Alle Daten, die zur Abrechnung der erbrachten Leistung notwendig sind, werden unter Berücksichtigung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen über ein Abrechnungszentrum an die Krankenkassen übermittelt.
5. Gemäß Art. 16 Abs. 2 „Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten“ Infektionsschutzgesetz kann die Behörde die Weitergabe von Daten verlangen, so dass die Hebamme verpflichtet, ist diese im Falle einer behördlichen Überprüfung zu übermitteln.
9. Sonstiges
1.Mit dem Inhalt dieser Vereinbarung und der Datenschutzerklärung erklären sich die Leistungsempfänger einverstanden.
2. Die Leistungsempfänger bestätigen die Richtigkeit ihrer Angaben.
3. Änderungen dieser Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
10. Betreuung in der Schwangerschaft/ Nachsorge
1. Sollten Sie vereinbarte Termine nicht wahrnehmen können, sagen Sie diese spätestens 24 Stunden vorher ab. Andernfalls stellt die Hebamme Ihnen die entgangene Vergütung in Rechnung.
2. Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen gibt sie schnellstmöglich Bescheid geben bespricht das weitere Vorgehen.
3. Bei der Anmeldung zum Geburtsvorbereitungskurs ist keine automatische Wochenbettnachbetreuung vorgesehen. Diese muss separat abgesprochen und bestätigt werden. Bei Interesse ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme vorzunehmen.
4. Sollten Sie eine ambulante Geburt planen (Entlassung vom Geburtsort 4-6 Stunden nach der Geburt), ist dies auf jeden Fall vorab mit der Hebamme abzusprechen. In diesem Fall ist eine kurze telefonische Info an die Hebamme Nötig nötig, wenn die Geburt beginnt. Die Hebamme behält sich das Recht vor, die ambulante Betreuung jederzeit kurzfristig abzulehnen, wenn sie dies aus privaten/beruflichen Gründen nicht leisten kann.
Bei regelrechter Entlassung vom Geburtsort ist es notwendig, dass Sie sich spätenstens einen Tag
vor Entlassung telefonisch bei der Hebamme melden, sodass der erste Termin für den Hausbesuch vereinbart werden kann.
11. Wahlleistung
Die Kosten für Leistungen wie beispielsweise Massagen werden nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen privat gezahlt werden. Die Hebamme wird Ihnen diese Leistung privat in Rechnung stellen.
12. Inkrafttreten
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 23.09.2024 in Kraft.
13. Salvatorische Klausel
Sollten trotz aller Sorgfalt einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so ist hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Inhalte betroffen. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
Jessica Marina Kirchniawy
Im Kammereck 5
63329 Egelsbach, den 23.09.2024